oder: Weitere Schritte in Richtung eines Zahltags in Berlin
Bericht über den Workshop zum Begleitschutz bei Jobcentern am 13. Juni 2009 im Haus der Demokratie, Berlin.
„Wenn wir mit einem Beistand zum Amt gehen, dann erleben die meisten Hartz IV-EmpfängerInnen viel mehr Freundlichkeit – oder anders ausgedrückt: Wir erleben besseres Benehmen der SachbearbeiterInnen.“ So berichten zwei Oldenburger „Zahltag“-Aktivisten.
Am Samstag war es endlich soweit: Vertreter der Oldenburger Gruppe ALSO (Arbeitslosen-Selbsthilfe Oldenburg) besuchten die Berliner AktivistInnen, die seit einigen Monaten versuchen die solidarische Organisierung unter Hartz IV-EmpfängerInnen voranzutreiben.
Insgesamt 50 Interessierte versammelten sich im Haus der Demokratie und bildeten sich über die Möglichkeiten auf dem Amt „Solidarisch zu begleiten“ fort. Dass es sich dabei nicht nur um eine individuelle Unterstützung von Hartz IV-EmpfängerInnen, sondern um einen politischen Organisierungsansatz handelt, wurde anhand der kleinen Vorträge der Oldenburger und vor allem einem Dokumentarfilm deutlich. In diesem bildeten mehr als zehn Personen einen Beistand und begleiteten einen ALG-II-Empfänger zur ARGE in Oldenburg. Im Büro des Sachbearbeiters, einem den Aktivisten gut bekannten und repressiven Mitarbeiter der Oldenburger ARGE, verkündeten Betroffener und Beistand: „Wir bleiben hier bis hier und heute dem Familienvater das Geld ausgezahlt wird.“ Der Film endet mit einem Happy End: das Geld konnte eingefordert und damit deutlich gemacht werden, dass es möglich ist eine solidarische Gegenmacht aufzubauen.
Doch was ist ein Beistand eigentlich? Ein Beistand ist eine Unterstützung, die sich Betroffene zu Ämtergängen organisieren können, so steht es im Sozialgesetzbuch (SGB). Der Beistand kann als Zeuge dienen, moralische Unterstützung geben und bei der Durchsetzung von Rechten helfen. Es geht darum solidarisch mit den Betroffenen zu handeln, nicht für sie, so betonten die Referenten. Auch reicht es, wenn man mitgeht und sagt „Ich bin der Beistand“, weder Name noch Ausweis müssen kundgetan werden. Diesem widersprechen die Amt-Mitarbeiter häufig, aber zu Unrecht, so wurde in der Rechtssprechung immer wieder festgestellt. Einer der beiden Oldenburger drohte einmal, als der Sachbearbeiter seinen Ausweis als Beistand forderte, einfach mit Amtsanmaßung. Das hatte gewirkt, schon konnte der Beistand sitzen bleiben, ohne Personalausweis-Kontrolle, „ich nannte mich einfach Herr Beistand“, so der Aktivist. Dass die Beistände den Ämtern und Sachbearbeitern unlieb sind, wurde in den Geschichten der Oldenburger immer wieder deutlich: So versuchen Sachbearbeiter zu verhindern, dass Beistände aus mehreren Personen bestehen und das Büro plötzlich voll von Menschen ist. Aber auch das ist rechtens, erzählen die Oldenburger aus ihren Erfahrungen, denn „ein Beistand“, so das SGB, ist kein Zahlwort! (mehr…)